Noch in diesem Frühjahr/ Sommer wird vom Bundestag und Bundesrat das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKG Novelle 2021) verabschiedet.
Ein wichtiger Absatz darin ist das Recht auf schnelles Internet. In Zeiten wie diesen, wo wegen der Coronapandemie viele auf Homeoffice und Homeschooling umsteigen mussten, kommt dieses Gesetz zwar etwas spät, aber besser jetzt als nie.
Anspruch auf einen Internetzugang
Mit dem Gesetz sollen Bürger einen Anspruch auf einen Internetzugang bekommen (Universaldienstverpflichtung), der ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe sicherstellt, schreibt die Bundesregierung.
Um die Versorgungslücke in den betreffenden 200 Tsd. Haushalten umgehend zu schließen, bleibt nur der Internet via Sat-Anschluss, weil bis zur Bereitstellung nur wenige Wochen vergehen.
Ein Internet via Sat-Anschluss ist ein vollwertiger Internetanschluss, was bedeutet, das sowohl Streaming Dienste als auch Homeoffice bzw. Schooling damit möglich ist. Die Voraussetzung für einen solchen Anschluss jedoch ist eine spezielle Sat-Antenne. Mit dieser Antenne können übrigens auch TV Sender empfangen werden. Auch ein Festnetzanschluss (VoIP) kann über diesen Anschluss geschaltet werden.
Förderung für schnelles Internet
Das Recht auf schnelles Internet ist auch verbunden mit der Gleichstellung bezüglich der anfallenden Mehrkosten, die durch einen Anschluß über Satellit entstehen.
Zur Info: Ein Haushalt mit terrestrischen Highspeed-Internetanschluss zahlt heute ca. 100 EUR für einen Anschluss (Aktivierungsgebühr) plus Endgeräte (zum Beispiel eine Fritzbox ), welches in den meisten Fällen zur Miete mit angeboten wird. Ein Internet via Sat Anschluss (Sat-Antenne, Modem und Montage) im Vergleich kostet jedoch ca. 550 EUR.
Interessierte Verbraucher erhalten für diesen Mehraufwand (für Anschaffung der Sat-Antenne, Modem und Montage) einen Gutschein im Wert von 500 EUR. So hat es Verkehrsminister Andreas Scheuer vor kurzem vorgeschlagen. (siehe: https://www.br.de/nachrichten/bayern/gutschein-fuer-sat-internet-nur-fuer-wenige-bayern-relevant,SM4RJ3I).
Wann und wie der Voucher beantragt werden kann steht noch nicht fest. Hierzu wird es in den nächsten Wochen entsprechenden Bekanntmachungen geben.
Wir erwarten, dass der Voucher auch ohne gesetzliche Verpflichtung kommen wird, weil die Bundesregierung möglichst schnell alle Haushalte ins digitale Zeitalter befördern möchte.
Es ist daher davon auszugehen, das es eine große Nachfrage geben wird. Die derzeit verfügbare Menge an Hardware wird evtl. nicht ausreichen. Das Ministerium geht davon aus, das noch in diesem Jahr 20.000 Haushalte einen Voucher beantragen werden.
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